Ohrdrufer Str.28
99331 Geratal
Tel.:
03677/202787
Mobil: 0171/6162934
Fax.:
03677/670090
Kubowicz@gmx.de
Nach einem Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie Ihr Fahrzeug von einem neutralen,
unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen. Dieser ist keinen Weisungen unterworfen
und dokumentiert den Fahrzeugschaden objektiv, schnell, exakt, vollständig und beweiskräftig.
Der Sachverständige ermittelt:
Reparaturweg und Umfang
Kosten der Instandsetzung
Wertminderung, Reparaturdauer
Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungsdauer
Restwert im Unfallzustand
Der Sachverständige nimmt Stellung zu:
Wirtschaftlichkeit der Raparatur
Verkehrs- und Betriebssicherheit im beschädigten Zustand
Der Sachverständige erstellt:
eine aussagekräftige Lichtbilddokumentation
Der Sachverständige berät:
Sie gern bei allen technischen Fragen zur Instandsetzung und Schadensregulierung
Der Sachverständige ermittelt:
Der Sachverständige nimmt Stellung zu:
Der Sachverständige erstellt:
Der Sachverständige berät:
(Bei Bagatellschäden unter 750€ sprechen Sie bitte vorab mit Ihrem Rechtsbeistand oder Kfz.-Sachverständigen.
Selbstverständlich steht Ihr Sachverständiger auch zur Bestimmung der Schadenhöhe zur Verfügung).